Frühzeitig und in Ruhe ergibt sich die Möglichkeit, alle Fragen zur Bestattungsvorsorge gelassen und ohne Zeitdruck bei einem Bestattungsvorsorgegespräch zu klären. Dieses Gespräch über diesen Themenkreis, das zeigt unsere langjährige Erfahrung als Bestatter, ist ein Gespräch, das zunächst mit vielen Vorbehalten geführt wird.
Die Beschäftigung mit dem Tod, besonders mit dem eigenen Sterben, wird von den meisten Menschen vermieden. Je länger aber das Gespräch dauert, desto mehr Fragen tauchen auf und es entwickelt sich eine Unterhaltung über existentielle Fragen. Vielen Menschen wird im Verlauf dieses ersten Gespräches bewusst, dass sie ganz bestimmte Vorstellungen von der eigenen Bestattung haben. Viele wünschen sich eine bestimmte Bestattungsart, eine bestimmte Musik zur Trauerfeier oder auch eine bestimmte Formulierung auf dem Grabstein.
Dass diese Wünsche in der Praxis häufig nicht realisiert werden, liegt daran, dass die Angehörigen die Wünsche nicht kennen oder nicht finanzieren können oder wollen. Es ist also notwendig bereits zu Lebzeiten seinen Willen schriftlich niederzulegen. Aus diesem Grund gibt es den Bestattungsvorsorgevertrag.
Die Berufsorganisation der Bestatter hat die Treuhand zusammen mit dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. die Bestattungsvorsorge Treuhand AG gegründet. Hier kann das Geld für die eigene Bestattung zu Lebzeiten zweckgebunden, zinsgünstig und sicher angelegt werden.
Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung, die bis zum 80. Lebensjahr und ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann.
Wer soll Entscheidungen für Sie treffen, wenn Sie es nicht mehr können? Wann soll eine ärztliche Behandlung abgebrochen werden? Was geschieht mit Ihrem Eigentum? Für diesen Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten, vorzusorgen.
Umfassende Informationen hierzu gibt es beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV):
- BMJV Info-Portal zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
- BMJV Broschüre Erben und Vererben
- BMJV Broschüre Betreuungsrecht